Verordnung/Kostenrückerstattung

1. Vor Behandlungsbeginn benötigen Sie eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes. Auf dieser müssen Diagnose, die Art, Anzahl und Dauer der Behandlungen angegeben sein. Ein Hausbesuch muss vom Arzt ausdrücklich verordnet werden.

2. Die Verordnung muss innerhalb der ersten Wochen nach Ausstellungsdatum bei Ihrer Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden.

3. Nach Therapieende können Sie die Honorarnote mit der bewilligten Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von der jeweiligen Versicherung ab.

4. Die Restkosten können Sie bei einer entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherung geltend machen.

 

Terminvereinbarung

Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, bitte ich Sie diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Zu spät abgesagte oder versäumte Termine müssen in Rechnung gestellt werden.

 

Was ist Physiotherapie?

Physiotherapie ist eine Form spezifischen Trainings und der äußerlichen Anwendung von Heilmitteln, mit der vor allem die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des menschlichen Körpers wiederhergestellt, verbessert oder erhalten werden soll.

Was muss ich mitnehmen?

Bitte nehmen Sie sowohl frühere Röntgen/MR-Aufnahmen als auch Sportbekleidung  mit. 

Wie viele Besuche werde Ich benötigen?

Die Anzahl der Behandlungen ist vom jeweiligen Problem abhängig. Nach einer erstmaligen Anamnese, werde Ich mit Ihnen den Behandlungsplan diskutieren.